VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Sämtliche Lieferungen unsererseits erfolgen nur zu unseren nachfolgenden Verkaufsbedingungen. Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wenn sie bei einem früheren Auftrag von den Partnern vereinbart wurden. Auch mündliche, fernmündliche, per Fax oder EDV erteilte Aufträge des Bestellers werden nur unter Einbeziehung dieser Verkaufsbestimmungen angenommen.

Widerspricht der Besteller der Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Arbeitswoche nach deren Erhalt, gelten diese Verkaufsbedingungen in vollem Umfang und uneingeschränkt als angenommen.

Sämtliche unseren Bedingungen widersprechende Vereinbarungen, auch solche mit unseren Vertretern, sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung ungültig.

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbeziehungen, insbesondere Einkaufs-bedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkennen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.

2. Preise, Gefahrübergang und Versand

Die angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich ab unserem Werk zzgl. der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer und Verpackung, Zoll und Versicherung.

Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit der Übergabe an den Besteller auf diesen über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Werkgeländes über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versand-bereitschaft über. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählen wir Ve-rpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

3. Liefermenge und Lieferfristen

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Stückzahl sind zulässig. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Für Kleinaufträge müssen wir uns die Berechnung eines Mindermengen-zuschlages von 10 % des Nettowarenwertes, mindestens aber € 15,00, vorbehalten.

Abgegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und nur als annähernder Lieferzeitpunkt zu betrachten. Wir liefern unseren Listenabmessungen entsprechende Teile im Allgemeinen sofort ab Lager. Ist dies in einzelnen Fällen nicht möglich, wird der Auftraggeber von uns durch die Auftragsbestätigung über die voraussichtliche, ungefähre Lieferzeit unterrichtet. Die Lieferzeit wird ab Datum der Auftragsbestätigung gerechnet. Fälle von höherer Gewalt, Ausbleiben oder verspäteter Eingang von Roh- und Hilfsstoffen, fehlerhaft eingereichte Zeichnungen, Verzögerung in der Erzeugung, die ohne unser und unserer Gefolgschaft Verschulden auftreten, berechtigen uns, die eingegangene Lieferzeit entsprechend zu verlängern bzw. wenn es die Umstände erfordern, die Lieferungsverpflichtungen ausnahmsweise ganz oder teilweise aufzuheben. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so steht uns das Recht zu, die fertiggestellte Ware nach spätestens 6 Monaten zu liefern und zu berechnen, auch wenn der Abruf seitens des Bestellers noch nicht erfolgt ist.

4. Zahlung

Zahlungen sind in bar an uns zu leisten bzw. durch rechtzeitige Überweisung auf unsere Konten, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Rüge angeblicher Mängel befreit den Besteller nicht von seinen Zahlungspflichten. Der Besteller kann gegen Forderungen von uns auf Zahlung der vereinbarten Vergütung nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung entweder von uns anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt ist. Ebenso sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.

Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung; sie erfolgt in jedem Falle nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung, Versteuerung und Einziehung trägt der Besteller. Bei Überschreitung desZahlungszieles sind wir berechtigt, ab Fälligkeit vertragliche Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Sollzinsen, mindestens aber 5 % p. a., zu berechnen sowie weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. Wenn der Besteller die Zahlungen einstellt, wird in jedem Falle unsere gesamte Forderung sofort fällig. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche an den Besteller einschließlich der Ausgleichung eines etwa zu Lasten des Bestellers gehenden Kontokorrentsaldos. Gemäß § 950 BGB erwerben wir an den durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren mit anderen entstandenen neuen Waren das Eigentum, und zwar sowohl an den Zwischen- als auch an den Enderzeugnissen. Der Verarbeiter (Käufer) ist bis zu völligen Bezahlung unseres Guthabens nur Verwahrer. Der Besteller tritt alle Forderungen aus Weiterverkauf unserer Waren an uns ab. Der Besteller darf diese Waren weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen. Er hat uns von allen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Waren sofort schriftlich zu unterrichten und ist zum Ersatz allen Schadens und aller Kosten verpflichtet, die uns durch Interventionsmaß- nahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sollten die näheren Umstände unseren Rücktritt vom Vertrag erfordern, so ist der Besteller verpflichtet, uns ohne Nachweis Schadenersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

6. Schutzrechte

Bei Lieferung nach Zeichnung oder Muster des Bestellers übernimmt derselbe in vollem Umfang die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller haftet für alle bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung uns entstanden Schaden.

7. Gewährleistung

Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel oder Fehler im Sinne der §§ 377, 378 HGB unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung bzw. Rechnung als anerkannt. Fristgemäß gerügte Mängel können von uns nur berücksichtigt werden, wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel nicht auf falschen Einbau, ordnungswidriger Behandlung oder natürlicher Abnutzung beruht. Bei den zur Fertigstellung, Auf- oder Umarbeitung eingesandten Teilen wird keinerlei Haftung für das Verhalten beim Härten und Bearbeiten übernommen. Wird das Material bei der Verarbeitung schadhaft, so sind wir berechtigt, einen der Höhe nach in unserem Ermessen liegenden Anteil des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.

Bei berechtigten Beanstandungen wird dem Besteller nach unserer Wahl eine Ersatzsache geliefert oder der Mangel beseitigt. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, sind wird zur wiederholten Nacherfüllung berechtigt.

Im Übrigen ist unsere Haftung sowie die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer schuldhaften Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer sonstigen wesentlichen Vertragspflichten. Eine Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinaus ist ausge-schlossen, soweit nicht eine gesonderte Garantie erteilt wurde.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln und Schadensersatz beträgt ein Jahr.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist VS-Schwenningen. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist VS-Villingen.

Stand: Dezember 2014

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